Abrechnung

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Damit ist sie eine erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kinder und Jugendlichen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Aufgrund meines Versorgungsauftrags durch die Kassenärztliche Vereinigung übernehme ich überwiegend die Versorgung von gesetzlich Versicherten.

Von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe werden normalerweise die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Modalitäten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Ebenso besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei richten sich die Kosten ebenfalls nach GOP.